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Monday-Friday
9:00 AM - 8:00 PM
  1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme am Internationalen Trierer Stadtlauf


    §1 Anwendungsbereich – Geltung

    1. Der Int. Trierer Stadtlauf wird nach dem Reglement des Veranstalters durchgeführt. Veranstalter des Int. Trierer Stadtlauf ist der Trierer Stadtlauf e.V.. Der Teilnehmer erkennt außerdem die beim Int. Trierer Stadtlauf geltenden internationalen Wettkampfregeln der IAAF bzw. des DLV, insbesondere die Anti-Doping-Bestimmungen, an. 
    2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

    § 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

    1.     Startberechtigt ist jeder, der das zulässige Mindestalter für den jeweiligen Lauf erreicht hat. Den Teilnehmer ist die Verwendung von Fortbewegungsmitteln und/oder Sportgeräten, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden, Besucher oder Organisationskräften der Veranstaltung gefährden können, nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Fahrräder, Scooter, E-Scooter, Motorräder, E-Motorräder, Kinderwägen, sog. „Babyjogger“ (Laufkinderwägen) und Inline Skates. Ebenso ist die Begleitung von Teilnehmenden durch ebendiese Fortbewegungsmittel nicht zulässig. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes“ ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet. Das Mitführen von Tieren auf der Strecke ist für Teilnehmende untersagt.

    1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.
    2. Sollte zum Veranstaltungszeitpunkt von Seiten der Behörden ein Gesundheitsnachweis gefordert werden, z.B. negativer Corona-Test, so ist der Teilnehmer dazu verpflichtet diesen auf eigene Kosten und entsprechend den geltenden Vorgaben zu erbringen.
    3. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

     

    § 3 Anmeldung – Vertragsschluss

    1. Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist ausschließlich über die Online-Anmeldung unter www.triererstadtlauf.de möglich. Anmeldungen, die persönlich, per E-Mail, Post oder telefonisch abgegeben werden, können nicht angenommen werden.
    2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der Online-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben.
    3. Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des für den Trierer Stadtlauf erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Registrierungsbestätigung. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Teilnehmer unberücksichtigt zu lassen oder auszuschließen, der mit der Zahlung des Organisationsbetrags und/oder evtl. Zusatzleistungen in Verzug ist.
    4. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung in Anlehnung an das o.g. genannte Regelwerk relevant sind, er einer Sperre unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

     

    § 4 Zahlungsbedingungen

    1.     Die Bezahlung der Startgebühr erfolgt über die Anmeldeplattform per Kreditkarte (ausschließlich VISA oder Mastercard) oder Einziehung mit internationaler Bankverbindung SEPA Lastschrift / IBAN und BIC. Anmeldungen ohne gleichzeitige Zahlung werden grundsätzlich nicht angenommen. 

    2.     Wird die Kreditkartenzahlung vom Zahlungssystem abgelehnt, wird auch die Registrierung aus dem Anmeldesystem gelöscht.

     

    § 5 Startunterlagen

    1. Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen im Vorfeld der Veranstaltung per Post an die von Ihm in der Anmeldung angegebenen Adresse geschickt. Bei Rücksendung/ Nichtzustellung der Unterlagen erfolgt keine weitere Zustellung.

     

    § 6 Rücktritt durch den Teilnehmer

    1. Ein kostenfreier Rücktritt ist nach der Anmeldung nicht möglich. 
    2. Wenn ein Teilnehmer aus medizinischen Gründen nicht am Int. Trierer Stadtlauf teilnehmen kann, hat er die Möglichkeit, ein offizielles ärztliches Attest vor dem Veranstaltungstag per E-Mail vorzulegen. In diesem Fall kann der Teilnehmer gegen eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 Euro vom Int. Trierer Stadtlauf abgemeldet werden. Eine mögliche Erstattung erfolgt erst nach der Veranstaltung.

     

    § 7 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

    1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!
    2. Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
    3. Der Teilnehmer verzichtet gegenüber dem Veranstalter, dessen Helfern, Erfüllungs- und Besorgungshilfen auf jeden Ersatz eines Schadens, der ihm oder dritten Personen dadurch entsteht, dass er beim Zieleinlauf und auf der abgesperrten Wettkampfstrecke von nicht zur Teilnahme am Wettkampf zugelassenen Personen in welcher Form auch immer begleitet wird, sofern ein solcher Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters, dessen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungshilfen zurückzuführen ist. Sofern der Schaden minderjährigen oder unmündigen Personen entsteht, für die der Teilnehmer aufsichtspflichtig ist, gilt dieser Verzicht auch für diese Personen. Im Falle der Inanspruchnahme des Veranstalters, dessen Mitarbeitern, Erfüllungs- und Besorgungshilfen durch dritte Personen aus solchen Schadensfällen verpflichtet sich der Teilnehmer den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungshilfen schad-, klag- und exekutionslos zu halten. 
    4. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Geleistete Anmeldegebühren und Gebühren für gebuchte Zusatzleistungen werden im Fall der Absage nicht zurückerstattet. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Rückerstattung statt. Die Höhe der Erstattung ist die Differenz zwischen der Startgebühr und dem auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwand; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war. Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. 
    5. Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
    6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. 
    7. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände, persönliche Wertsachen und die Sportausrüstung.

     

    § 8 Datenerhebung und Datenverwertung

    1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Die Datenspeicherung gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
    2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, CDs /DVD etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und für Werbemaßnahmen (Homepage, Facebook, Instagram und andere soziale Medien, Flyer, Plakate und andere Printmedien) des Veranstalters genutzt werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
    3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet an den Timing Partner weitergegeben werden.
    4. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, Firma, Team-Vereins-Namen, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
    5. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten für den Versand von Newslettern und Postsendungen (z.B. Startnunnermversand) verwendet werden dürfen. Seine Daten werden dabei nicht an Dritte weitergegeben. Mit seiner Teilnahme ist er automatisch angemeldet für den Trierer Stadtlauf Newsletter. Es unterliegt seiner Verantwortung dem Veranstalter eine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer versteht und akzeptiert, dass die elektronische Kommunikation per E-Mail der offizielle Kommunikationsweg der Veranstaltung ist.

     

    § 9 Zeitmessung

    1. Die Zeitmessung erfolgt mittels einem RFID Chip der sich auf der Rückseite der Startnummer befindet. Dieser darf mit den Sicherheitsnadel nicht durchstochen werden. Die Zeitmessung übernimmt eine externe Firma.

    § 10 Disqualifizierung

    1. Der Teilnehmer bestätigt die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und erkennt die Gründe für eine Disqualifikation an. 
    2. Zur Disqualifikation führt insbesondere: der Start ohne Startnummer, das Unkenntlichmachen, Abdecken oder Abreißen der Sponsorenlogos an der offiziellen Startnummer, das Verlassen und/oder Abkürzen der Strecke, die Unterschreitung des vorgegebenen Alters. 
    3. Des Weiteren gelten die in §2 (1) genannten Bedingungen für eine Disqualifizierung

     

     

     

     

     

    Stand: 01.01.2024

     

    Teilnahmebedingungen als PDF